Erlangung von Schutzrechten wie Patente / Marken / Designs

Seit ihrer Gründung hat die Kanzlei AIHARA & PARTNERS (A&P)eine große Anzahl von Anmeldungen für gewerbliche Schutzrechte im In- und Ausland behandelt. Zur Unterstützung der ausländischen Anmeldetätigkeit unserer japanischen Mandanten arbeiten wir eng mit gut ausgewählten ausländischen Kanzleien zusammen, um die Schutzrechtsanmeldungen zur Erteilung zu bringen. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Vertretung unserer ausländischen Mandanten für die Einreichung und Verfolgung von japanischen Schutzrechten. Dabei legen wir besonderen Wert sowohl auf eine hohe Qualität der japanischen Übersetzungen von Anmeldungstexten als auch auf eine offene und enge Kommunikation mit unseren Mandanten. Diese Kompetenzen haben uns bis heute hohes Ansehen und Vertrauen unserer Mandantschaft verschafft.

Übertragung von Schutzrechten / Lizenzierung

Bei einer Firmenfusion oder Übernahme muss üblicherweise eine große Anzahl von Schutzrechten an einen Dritten übertragen werden. Hierzu bieten wir die entsprechenden Registrierungsdienste zu angemessenen Preisen an. Sollen ein oder mehrere Schutzrechte Teil einer Lizenzvereinbarung werden, greifen wir gerne auf unsere langjährige Erfahrung zurück, um die Lizenzverhandlung vorzubereiten und während der Verhandlung zu vermitteln.

Lösung von IP-Konflikten

Im Falle eines IP-Konflikts mit einem Dritten liefern wir klare Gutachten bezogen auf die Verletzung / Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten urch. Kommt es zu einer Nichtigkeitsklage oder zu einem Einspruch, führen wir die entsprechende Recherche nach dem Stand der Technik durch (insbesondere nach japanischsprachigem Stand der Technik), einschließlich eines Gutachtens über die Relevanz des gefundenen Standes der Technik sowie der Anfertigung von Übersetzungen relevanter Offenbarungstellen. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten auch in einem Vindikationsfall. Über viele Jahre haben wir ausgezeichnete Verbindungen zu Rechtsanwälten unseres Vertrauens aufgebaut, mit denen wir bei Gerichtsverfahren im Interesse der Mandantschaft effektiv zusammenarbeiten. Falls eine außergerichtliche Einigung zu bevorzugen ist, bieten wir die nötige Unterstützung bei den entsprechenden Verhandlungen an.

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